Veröffentlich:
25.10.2024
Letztes Mal bearbeitet:
25.10.24 14:29
Die Gesetzgebung und politischen Maßnahmen zur Förderung von Diversity und Inklusion variieren je nach Land und Region. In Deutschland greift das:
1. Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzt (AGG). Dieses Gesetz zielt darauf ab, Diskriminierung aus Gründen der Rasse, ethnischen Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter odersexuellen Identität zu verhindern.
Es gilt für:
2. Das Behindertengleichstellungsgesetz(BGG) fördert die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Es enthält Maßnahmen zur Barrierefreiheit und verlangt, dass öffentliche Stellen Menschen mit Behinderungen unterstützen.
3. Nationaler Aktionsplan für Integration:
Ein umfassender Plan, der Maßnahmen in verschiedenen Bereichen wie Bildung, Arbeitsmarkt und Sozialwesen enthält, um die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund zu fördern.
4. Richtlinien zur Gleichbehandlung:
Die EU hat mehrere Richtlinien verabschiedet, um Diskriminierung am Arbeitsplatz und im Zugang zu Waren und Dienstleistungen zu verhindern. Dazu gehören die Gleichbehandlungsrichtlinie (2000/43/EG) und die Rahmenrichtlinie zur Beschäftigung (2000/78/EG).
5. Europäische Charta der Grundrechte:
Diese Charta garantiert den Schutz der Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Nichtdiskriminierung und der Förderung der Vielfalt.
zum Beispiel:
Herausforderungen:
Chancen:
Quellen: